Zimmer oder Wohnung in der Schweiz untervermieten: Rechtsratgeber

Untervermietung ist in der Schweiz legal und üblich. Erfordert die Genehmigung des Eigentümers und vorzugsweise einen schriftlichen Vertrag, um Missverständnisse zu vermeiden.

Untervermietung ist in der Schweiz eine weit verbreitete Praxis, bei der ein Hauptmieter ein Zimmer oder die ganze Wohnung an einen Dritten vermieten kann. Um jedoch sicher und legal zu sein, müssen klare Regeln befolgt werden.

1. Der Untermietvertrag

Mündliche Verträge können in der Schweiz zwar gültig sein, ein schriftlicher Vertrag ist jedoch unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden. Muss enthalten:

  • Identität des Hauptmieters und Untermieters.
  • Objekt: Handelt es sich um einen Raum oder die gesamte Etage? Geben Sie Gemeinschaftsbereiche an.
  • Dauer: Start- und Enddatum (falls festgelegt).
  • Preis und Kosten: Geben Sie an, ob Strom, Internet usw. enthalten sind.
  • Hinweis: Für die Kündigung des Vertrags erforderliche Zeit.

2. Die Anzahlung (Garantie)

Üblicherweise wird eine Anzahlung von 1 bis 2 Monaten verlangt. Es ist wichtig, Folgendes zu beachten:

  • Die Anzahlung kann nicht als Zahlung für den letzten Monat verwendet werden.
  • Muss vollständig zurückgegeben werden, sofern keine Schäden oder ausstehenden Schulden vorliegen.
  • Es wird empfohlen, beim Betreten eine kleine Bestandsaufnahme mit Fotos zu machen, um Streit beim Verlassen zu vermeiden.

3. Eigentümerautorisierung

Dies ist der kritischste Punkt: Die Untervermietung muss vom Eigentümer der Immobilie genehmigt werden. Auch wenn dem normalerweise nicht widersprochen wird, wenn kein Missbrauch vorliegt (z. B. Untervermietung zu einem viel höheren Preis als ursprünglich), kann eine heimliche Untervermietung ein Grund für die Kündigung des Hauptvertrags sein.

Tipp: Lassen Sie immer alles „Schwarz auf Weiß“. In der Schweiz wirkt sich Unklarheit oft gegen diejenigen aus, die keine schriftlichen Beweise haben.