Wenn Sie über einen ausländischen Abschluss verfügen und in der Schweiz praktizieren möchten, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihr Beruf reglementiert ist (z. B. Medizin, Krankenpflege, Jura, Lehramt). Sofern dies nicht geregelt ist, ist die offizielle Anerkennung nicht verpflichtend und der Arbeitsmarkt entscheidet über den Wert Ihres Abschlusses.
Reglementierte Berufe und zuständige Stellen
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend erforderlich. Je nach Branche wird die Anerkennung bei einer anderen Stelle beantragt:
- SEFRI (Staatssekretär für Ausbildung, Forschung und Innovation): Für Berufsausbildung, Handel und pädagogische Bildungsberufe (viele Hochschulabschlüsse).
- MEBEKO (Medizinische Berufskommission): Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Erfordert die Beherrschung einer Landessprache (B2/C1).
- Schweizerisches Rotes Kreuz (CRS): Für paramedizinische und ausseruniversitäre Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie).
Die Verfahren verursachen Verwaltungskosten (Hunderte von Franken) und erfordern in der Regel beglaubigte Übersetzungen Ihrer Studienunterlagen.
Quelle: Überprüfen Sie im Portal SEFRI, welche Behörde Ihr Diplom bewertet.