In der Schweiz sind mit Nachtarbeit konkrete Rechte verbunden. Viele Menschen machen davon Gebrauch, ohne zu wissen, dass es diese Rechte überhaupt gibt.
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) definiert Nachtarbeit als Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verrichtet wird. Für die Arbeit in diesem Zeitraum…