Wenn Ihr Kind krank ist und in der Schweiz nicht zur Schule oder in die Kindertagesstätte gehen kann, haben Sie Anspruch auf bezahlten Freistellungsurlaub. Allerdings gelten dafür bestimmte Bedingungen, die vielen Menschen nicht bekannt sind.
Es ist sieben Uhr morgens, das Kind hat Fieber, die Kindertagesstätte nimmt es krank nicht auf, und du musst um neun Uhr bei der Arbeit sein. In…