In der Schweiz bedeutet ein Vertrag auf Abruf nicht, dass man „keine Rechte“ hat. Es gibt Dinge, über die weder das Unternehmen noch der Arbeitnehmer in der Regel gut Bescheid wissen.
Der Abrufarbeitsvertrag (auf Französisch „travail sur appel“, auf Deutsch „Abrufarbeit“) ist im Gastgewerbe, in der Pflege, im Handel und in der…