In der Schweiz kann man an einem Freitag entlassen werden und die Anweisung erhalten, am Montag nicht mehr zu erscheinen. Wenn es keinen wirklich schwerwiegenden Grund gibt, schuldet man dir weit mehr als nur dein Gehalt.

In Spanien ist die fristlose Kündigung grundsätzlich nur bei schwerwiegenden Verfehlungen zulässig. In der Schweiz gilt dies theoretisch ebenfalls,…