Baumängel: Sie haben jetzt 60 Tage Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, und das ändert viele Dinge
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Regelung des Mängelgewährleistungsrechts im Obligationenrecht in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist eine gesetzliche Frist…