Eine Arbeitgeberpflicht, die nur wenige kennen: die Stellenmeldepflicht im Jahr 2026
Seit 2020 sind Schweizer Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bestimmte offene Stellen vor der Veröffentlichung beim RAV (Regionalvermittlungsstelle) zu melden.
Seit 2020 sind Schweizer Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bestimmte offene Stellen vor der Veröffentlichung beim RAV (Regionalvermittlungsstelle) zu melden.