Anmeldung in der Schweiz: der erste Vorgang, den viele auf später verschieben

In der Schweiz ankommen, sich einleben, mit der Arbeit beginnen, eine Kita für die Kinder suchen... Und die Anmeldung beim Gemeindeamt steht noch aus für „wann…“

In der Schweiz ankommen, sich einleben, mit der Arbeit beginnen, eine Kita für die Kinder suchen... Und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt steht noch aus, „wenn es Zeit ist“. Das Problem ist, dass dieses Verfahren eine gesetzliche Frist hat: in den meisten Kantonen 14 Tage ab Ankunft. In Genf, 8 Tage. Es handelt sich hierbei nicht um eine Empfehlung, sondern um eine Verpflichtung. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Das Amt heißt je nach Sprachregion: Contrôle des habitants in der Romandie, Einwohnerkontrolle in der Deutschschweiz, Controllo degli abitanti im Tessin. Das Verfahren findet persönlich statt und erfordert einen Reisepass oder Personalausweis, einen unterschriebenen Arbeits- oder Mietvertrag sowie ein aktuelles Lichtbild. In vielen Kommunen können Sie online einen Termin vereinbaren. Dort meldet die Gemeinde das kantonale Migrationsamt, welches für die Bearbeitung der Aufenthaltsbewilligung zuständig ist. Ohne kommunale Anmeldung besteht die Genehmigung nicht.

Was viele verwirren, ist die Reihenfolge des Prozesses: Zuerst meldet man sich bei der Gemeinde an und die Genehmigung kommt später, meist per Post in Form einer Karte. Es handelt sich nicht um ein separates Verfahren, das Sie alleine durchführen müssen. Es handelt sich um denselben Verwaltungsakt. In manchen Kantonen wird die Bewilligung sofort zugestellt, in anderen kann die Frist mehrere Wochen betragen.

Die Anmeldung bei der Gemeinde ist auch der Ausgangspunkt für praktisch alles andere: die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmeldung der Kinder in der Schule, den Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen. Ohne diese offiziell anerkannte Einwohnerzahl bleiben viele Türen stecken. Es lohnt sich, es richtig und pünktlich zu machen.